ver.di hat darüber informiert, das die Bauer Verlagsgruppe die Zustimmungsersetzungsklage zur Kündigung von Kersten Artus zurückziehen will. Das Unternehmen hatte im Oktober 2010 einen entsprechenden Antrag vor dem Arbeitsgericht Hamburg gestellt. Der Betriebsrat hatte dem Anliegen des Unternehmens nicht zugestimmt. Neben der Freude über diese Entwicklung sieht ver.di die Herausforderung, dass sich die Beziehungen des Unternehmens zu den Betriebsräten ändern muss und den üblichen Verhältnissen in den großen Verlagsgruppen entsprechen sollte. Hier der Wortlaut der Info von ver.di:
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Kündigung wird zurückgezogen

Der Mediationstermin am 7. April entscheidet über die Lösung des Konfliktes zur Kündigungsabsicht
Am 7. April 2011 findet der nächste Mediationstermin in Sachen Bauer Verlagsgruppe und Kersten Artus statt. Mit diesem Termin wird sich zeigen, ob das Unternehmen von seinem bisherigen Ziel, der Kündigung von Kersten Artus, Abstand nimmt oder ob das gerichtliche Verfahren zur Kündigung vor dem Arbeitsgericht Hamburg geführt wird. Mit dem Zustimmungsersetzungsverfahren der Bauer Verlagsgruppe würden auch die beiden Verfahren zum Gehaltsabzug wegen Betriebsratsarbeit und den diversen Abmahnungen ihre Fortsetzung erfahren. Noch einmal zur Erinnerung ein kurzer Rückblick:

Nächste Mediationstermin am 7. April/Kammertermin 6.4. aufgehoben
Es gibt einen dritten Termin, zu dem sich alle Beteiligten zur Mediation treffen: 7. April. Gespräche, die in der Zwischenzeit geführt wurden, um das Zustimmungsersetzungsverfahren des Arbeitgebers zur fristlosen Kündigung vom Tisch zu bekommen, waren bislang nicht erfolgreich. Der für den 6. April 2011 geplante Kammertermin zur Gehaltskürzung und den Abmahnungen wurde vorerst aufgehoben.

Trotz Mediation legt die Bauer Media Group nach
Trotz laufender Mediation hat es wieder eine neue Abmahnung gegeben. Der Vorwurf: Kersten Artus hätte sich in der 48. Kalenderwoche (29. November bis 2. Dezember) nicht ordnungsgemäß, sondern nur pauschal abgemeldet. Diese Problematik ist Gegenstand der Kündigung (über die Abmahnungen) und auch Streitpunkt zwischen Betriebsrat und dem Unternehmen. Es gibt eine Dienstanweisung, wie Abmeldungen zu erfolgen haben. Diese verstoßen nach anwaltlichen Meinungen gegen die Rechtssprechung.

Medienkolumne der taz: Bauer sorgt selber für Aufmerksamkeit
In ihrer wöchentlichen taz-Kolumne von der “Medienfront” beschäftigt sich Silke Burmester am 08.12.2010 mit dem Presserechtsverfahren der Bauer Verlagsgruppe gegen Kersten Artus und ihrer Äußerung im journalist 3/2010. Ihre Meinung: Durch die Gerichtsverfahren hat die Öffentlichkeit das Problem der Arbeitsbedingungen erst mitbekommen. In dem Rechtsstreit vor dem Landgericht Hamburg auf Veranlassung der Bauer Verlagsgruppe ging es um eine Frage von Kersten Artus in einem Artikel in der Medienfachzeitschrift „journalist“ zu den Arbeitsbedingungen in den Bauer-Redaktionen. Das Unternehmen hatte eine Einstweilige Verfügung erwirkt. Später wurde das Verfahren eingestellt, strittig war noch die Kostenübernahme, die nach einer OLG Entscheidung der Bauer Verlag tragen muss.

Druck+Papier: Betriebsrätin wird Leben schwer gemacht
In der aktuellen Ausgabe der ver.di-Fachzeitschrift ““Druck+Papier 05/2010″ wird u.a. über den Gütetermin vor dem Arbeitsgericht Hamburg am 12.11.2010 informiert. “Ungewöhnlich ausführlich referiert Arbeitsrichter Esko Horn aus den Akten die Kündigungsgründe, gibt eine erste Bewertung ab und lässt erkennen, dass er Zweifel habe, ob die Gründe stichhaltig sind.”

Schlappe für Bauer vor Oberlandesgericht Hamburg
Das Hamburger Abendbatt schreibt in ihrer Ausgabe vom 04.12.2010 über einen anderen Prozess, den die Bauer Verlagsgruppe betrieben hatte: “In einem Zivilprozess gegen seine Betriebsrätin Kersten Artus hat die Verlagsgruppe Bauer eine weitere Schlappe hinnehmen müssen. Artus hatte gegenüber dem Fachblatt „Journalist“ über die Arbeitsbedingungen bei Bauer gesagt: ‘Ich möchte nicht wissen, was hier alles an Tabletten, auch an Aufputschmitteln, geschluckt wird.’ Dagegen hatte Bauer geklagt. Wie berichtet hatten beide Parteien vor dem Landgericht Hamburg einen Vergleich geschlossen, der die Betriebsrätin verpflichtet, den Satz nicht zu wiederholen. Die Kosten des Verfahrens sollte der Verlag zahlen, der dagegen vor dem Oberlandesgericht klagte. Die Klage wurde nun abgewiesen. Die Richter fanden, bei dem Satz handele es sich „um eine Bewertung, die von dem Grundrecht …auf freie Meinungsäußerung gedeckt wird“.

Gütetermin für Gehaltsabszug auf 7.1.2011 verschoben
Der ursprünglich für den 10.12.2010 angesetzte Gütetermin wegen zweier Verfahren von Kersten Artus gegen Bauer Programm GmbH wird verschoben auf den 7.1.2011 um 9.45 Uhr im Saal 109. In dem einem Verfahren geht es um einen Gehaltsabzug für 35 Stunden in den Monaten Juli und August 2010. Bei den Abmahnungen, die der Bauer Verlag auch als Kündigungsgründe für den Zustimmungsersetzungsantrag heranzieht, geht es um die Entfernung aus der der Personalakte.

Mediationstermin ist am 2.12.
Der erste Mediationstermin ist am 2.12. in den Räumen des Arbeitsgericht Hamburg. Die Mediation war Ergebnis des Gütetermins zur beabsichtigten Kündigung am 12.11. 2010.

Gütetermin zur Gehaltskürzung am 10.12.2010
Am 10. Dezember 2010 findet um 11.30 im Saal 109 vor dem Arbeitsgericht Hamburg der Gütetermin wegen des Gehaltsabzugs Juli und August in Höhe von insgesamt 35 Stunden bei Kersten Artus für ihre Betriebsratsarbeit statt. Das Unternehmen steht ohne konkrete Begründung auf dem Standpunkt, dass es sich um nicht erforderliche Betriebsratsarbeit handelt und von daher nicht zu bezahlen sei. Ein zweites Verfahren, dass im Zusammenhang mit der Kündigungsabsicht steht, sind Abmahnungen, die ebenfalls Gegenstand des Gütetermins sind. Beide Verfahren werden zusammen behandelt.

Bauer muss das Gespräch suchen
Bei einem Gütetermin vor dem Hamburger Arbeitsgericht einigten sich die Beteiligten am Freitag auf ein so genanntes Mediationsverfahren. Birgit Voßkühler, Vizepräsidentin des Hamburger Arbeitsgerichts, wird Mediatorin sein. Laut der Nachrichtenagentur dapd empfahl der Richter am Freitag eine Mediation, weil er vermutete, dass die Stimmung “relativ vergiftet” sei. Sollten die Parteien in der Mediation nicht zueinander finden, würde das Gerichtsverfahren fortgesetzt.

Was ist das mit der gerichtsinternen Mediation? Was heißt es für das Verfahren?
Seit Anfang April 2006 wird bei den Hamburger Arbeitsgerichten die gerichtsinterne Mediation als zusätzliche Möglichkeit zur Streitbeilegung angeboten. Als Mediatorinnen und Mediatoren werden speziell hierfür ausgebildete Richterinnen und Richter tätig. Für das Mediationsverfahren ist es unabdingbar, dass die Parteien juristischen Beistand haben. Die Prinzipien der Freiwilligkeit und umfassenden Vertraulichkeit sind grundlegend für das Mediationsverfahren. Führt das Mediationsverfahren nicht zu einer Einigung der Parteien, wird das Gerichtsverfahren fortgesetzt. Es ist nicht bekannt, dass sich die Verlagsgruppe in arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen schon einmal auf ein solches Verfahren eingelassen hat. Mehr …

Gütetermin vor dem Arbeitsgericht am 12.11.2010
Dem Vernehmen nach ist der Gütetermin vor dem Arbeitsgericht Hamburg am 12. November 2010 um 11:30 Uhr im Saal 109. Der Betriebsrat der Bauer Programm GmbH hat dem Antrag des Arbeitgebers, Kersten Artus zu kündigen, nicht entsprochen. Der Arbeitgeber muss jetzt über das Arbeitsgericht die Zustimmung ersetzen lassen. Bevor es zu einem Kammertermin kommt, gibt es einen Gütetermin. Was ist das?

Wolfgang Rose auf Betriebsversammlung: Bauer will Unterlassungserklärung
Auf der Betriebsversammlung der Bauer Programm GmbH informiert der ver.di-Vorsitzende von Hamburg, Wolfgang Rose, darüber, dass die Yvonne Bauer Redaktions KG ver.di untersagen will, dass die Kündigungsgründe nur eine vorgeschobene Behauptung seien. ver.di wird diese Unterlassungserklärung nicht unterschreiben. Wolfgang Rose: Es ist und bleibt unsere Meinung, dass die Kündigungsgründe vorgeschoben sind.

Unternehmen beantragt die Kündigung von Kersten Artus
Die Bauer Programm GmbH hat beim Betriebsrat die fristlose Kündigung von Kersten Artus beantragt. Nach dem Betriebsverfassungsgesetz § 103 muss bei der fristlosen Kündigung eines Betriebsratsmitglied der Betriebsrat zustimmen. Bereits keine Stellungnahme zwingt den Arbeitgeber, beim zuständigen Arbeitsgericht die verweigerte Zustimmung des Betriebsrats ersetzen zu lassen. Die Zustimmung ist ersetzt, wenn es eine rechtskräftige Entscheidung gibt. Diese kann sich, abhängig von dem konkreten Verfahren, sich über Jahre bis zum Bundesarbeitsgericht hinziehen. Während der Verfahrens muss das Betriebsratsmitglied weiter ungehindert seiner Betriebsarbeit nachgehen können.
