Am 10. Dezember 2010 findet um 11.30 im Saal 109 vor dem Arbeitsgericht Hamburg der Gütetermin wegen des Gehaltsabzugs Juli und August in Höhe von insgesamt 35 Stunden bei Kersten Artus für ihre Betriebsratsarbeit statt. Das Unternehmen steht ohne konkrete Begründung auf dem Standpunkt, dass es sich um nicht erforderliche Betriebsratsarbeit handelt und von daher nicht zu bezahlen sei. Ein zweites Verfahren, dass im Zusammenhang mit der Kündigungsabsicht steht, sind Abmahnungen, die ebenfalls Gegenstand des Gütetermins sind. Beide Verfahren werden zusammen behandelt.

verdi-Fachzeitschrift “M”: Welle der Solidarität
In ihrer Ausgabe 11/2010 befasst sich die ver.di-Fachzeitschrift “Menschen machen Medien” (M) mit der beabsichtigten Kündigung. “Kersten Artus, die außerdem noch Mitglied im Hamburger ver.di-Landesvorstand ist und zudem für die Linke in der Hamburger Bürgerschaft sitzt, ist keine freigestellte Betriebsrätin, sondern arbeitet immer noch in ihrer Redaktion. Und hier liegt das Problem, der Hebel, die Möglichkeit oder ’die Methode’, so Hamburgs ver.di-Landesbezirksleiter Wolfgang Rose, ‘mit der Bauer sich einer unliebsamen und aktiven Betriebsrätin entledigen’ will.”

52 Bürgerschaftsabgeordnete gegen Kündigung
Bisher haben 52 Abgeordnete der Hamburgischen Bürgerschaft eine Erklärung unterzeichnet, die vom Bauer Verlag “Respekt und Achtung gegenüber Wahlmandaten, ob als Betriebsrätin im Unternehmen oder als Abgeordnete im Parlament, gehören zum demokratischen Ehrenkodex in unserem Land” fordert. “Die jetzt erfolgte Kündigung ist der Höhepunkt der Auseinandersetzung zwischen der Geschäftsführung und Frau Artus. Die beiden Mandate als Betriebsrätin und als Abgeordnete sind rechtlich gegen Benachteiligung geschützt.”

NDR: Bauer will nichts vor Kamera zum Gütetermin sagen
Das Hamburg Journal vom NDR berichtet am 12.11.2010 in ihrer Abendschau über den Gütertermin vor dem Hamburger Arbeitsgericht. Der NDR fragt sich, ob es sich bei der Kündigungsabsicht nur um eine individuell-arbeitsrechtliche oder eine allgemeine Dimension handelt. “Das Verhältnis von Arbeitgeber und Betriebsräten ist ja oft schwierig, manchmal ist das sogar noch untertrieben,” wird der Beitrag anmoderiert. Der Bauer Verlag, so der NDR, wollte sich vor der Kamera nicht äußern.

kress: Mediation statt Konfrontation
kress.de beschäftigt sich ebenfalls mit dem Gütetermin und bezieht sich auf dapd. “Bei einem Gütetermin vor dem Hamburger Arbeitsgericht einigten sich die Beteiligten am Freitag auf ein so genanntes Mediationsverfahren. Birgit Voßkühler, Vizepräsidentin des Hamburger Arbeitsgerichts, wird Mediatorin sein. Gewerkschaften, Betriebsräte und Abgeordnete der Hamburger Bürgerschaft haben Bauer aufgefordert, die Kündigung von Artus zurückzuziehen. Sie ist als Mitglied der Linken selbst Bürgerschaftsmitglied. Wolfgang Rose, Landeschef der Gewerkschaft verdi in Hamburg, warf dem Verlagshaus vor, Artus wegen ihrer “betriebsrätlichen, gewerkschaftlichen und politischen Interessenvertretung” rauswerfen zu wollen

Abendblatt: Kündigungsabsicht erst einmal gestoppt
Das Hamburger Abendblatt schreibt am 13.11.2010: Die fristlose Kündigung der Betriebsratsvorsitzenden Kersten Artus durch die Verlagsgruppe Bauer hat sich womöglich bald erledigt. Beim Gütetermin vor dem Arbeitsgericht gab Richter Esko Horn am Freitag zu erkennen, dass er Zweifel hat, ob die vom Verlag für die Kündigung angegebenen Gründe stichhaltig sind. Bauer wirft Artus vor, sie habe sich für Betriebsratstermine nicht korrekt abgemeldet, eigenmächtig Sonderurlaub genommen und die Arbeit verweigert. Nun versuchen beide Parteien bis Mitte Januar sich in einem Mediationsverfahren zu einigen.

Bauer muss das Gespräch suchen
Bei einem Gütetermin vor dem Hamburger Arbeitsgericht einigten sich die Beteiligten am Freitag auf ein so genanntes Mediationsverfahren. Birgit Voßkühler, Vizepräsidentin des Hamburger Arbeitsgerichts, wird Mediatorin sein. Laut der Nachrichtenagentur dapd empfahl der Richter am Freitag eine Mediation, weil er vermutete, dass die Stimmung “relativ vergiftet” sei. Sollten die Parteien in der Mediation nicht zueinander finden, würde das Gerichtsverfahren fortgesetzt.

Was ist das mit der gerichtsinternen Mediation? Was heißt es für das Verfahren?
Seit Anfang April 2006 wird bei den Hamburger Arbeitsgerichten die gerichtsinterne Mediation als zusätzliche Möglichkeit zur Streitbeilegung angeboten. Als Mediatorinnen und Mediatoren werden speziell hierfür ausgebildete Richterinnen und Richter tätig. Für das Mediationsverfahren ist es unabdingbar, dass die Parteien juristischen Beistand haben. Die Prinzipien der Freiwilligkeit und umfassenden Vertraulichkeit sind grundlegend für das Mediationsverfahren. Führt das Mediationsverfahren nicht zu einer Einigung der Parteien, wird das Gerichtsverfahren fortgesetzt. Es ist nicht bekannt, dass sich die Verlagsgruppe in arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen schon einmal auf ein solches Verfahren eingelassen hat. Mehr …

dapd: Beteiligten haben sich auf eine Mediation geeinigt
Die Nachrichtenagentur dapd, ein Zusammenschluss von ap Deuschland und ddp, hat sich mit dem Verlauf des Arbeitsgerichtstermin beschäftigt. “Im Fall der drohenden Kündigung der Konzernbetriebsratsvorsitzenden der Yvonne Bauer Redaktions KG haben sich die Beteiligten am Freitag vor dem Hamburger Arbeitsgericht auf eine Mediation geeinigt. Die Bauer Programm GmbH, der Betriebsrat der Firma und die von der Kündigung betroffene Kersten Artus erklärten übereinstimmend, dass sie mit einem Mediationsverfahren einverstanden seien, wie der Vorsitzende Richter am Freitag am Ende des Gütetermins sagte.

verdi: Statt Kündigung erst einmal reden
Über 60 vorwiegend gewerkschaftliche Unterstützer nahmen teilweise stehend an der Verhandlung teil. Richter Dr. Horn deutete an, dass die vom Bauerverlag genannten Gründe für die beabsichtigte Kündigung jedenfalls auf den ersten Blick eine Kündigung nicht rechtfertigen könnten. Es sei aber deutlich, dass die Atmosphäre im Arbeitsverhältnis „vergiftet“ sei. Der Richter schlug daher ein Mediationsverfahren vor. Nach kurzer interner Beratung haben sich alle Parteien auf dieses Mediationsverfahren unter Vorsitz der Vizepräsidentin des Arbeitsgerichts eingelassen mit dem Ziel, die Voraussetzungen für eine störungsfreie Zusammenarbeit in der Zukunft zu schaffen.

DJV Verbandstag 2010: Bauer muss zum Dialog mit Betriebsräten zurückkehren
Der DJV-Verbandstag vom 8. –10. November 2010 hat folgenden Beschluss gefasst: “Der DJV-Bundesverbandstag fordert die Verantwortlichen der Yvonne Bauer Redaktions KG auf, zu einem konstruktiven Dialog mit den Betriebsräten zurückzukehren. Betriebsräte dürfen in der Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben nicht durch unberechtigte Abmahnungen oder Kündigungen beeinträchtigt werden.”

ver.di: Freitag erster Arbeitsgerichtstermin
In einer Pressemitteilung informiert ver.di Hamburg darüber, dass der Gütetermin in Sachen Kersten Artus am Freitag, dem 12. November, 11.30 Uhr, Saal 109, Arbeitsgericht Osterbekstraße 76 (U-Bahn Saarlandstraße) stattfindet. Wolfgang Rose, ver.di-Landeschef und Abgeordneter der Bürgerschaft, erklärt dazu: „Das Vorgehen des Bauer-Verlages stößt bei Abgeordneten aller Parteien und vielen ArbeitnehmervertreterInnen auf Widerspruch. Als Gewerkschaft können wir diese Gutsherrenart eines Hamburger Verlages nicht hinnehmen. Ich werde zusammen mit anderen am Freitag beim Arbeitsgericht sein, um unsere Kollegin Kersten Artus solidarisch zu unterstützen.“

ver.di im NDR: Kündigungsantrag zurücknehmen
ver.di im NDR fordert die Geschäftsleitung des Bauer Verlags auf, das in unseren Augen seit Monaten andauernde Kesseltreiben gehen die Betriebsratsvorsitzende und aktive Gewerkschafterin Kersten Artus sofort zu beenden und die Androhung der Kündigung unverzüglich zurück zu ziehen.

Anja Röhl: Abstrafung einer Betriebsrätin
Anja Röhl schreibt auf ihrer Web-Seite:”Der Verleger Heinz Bauer wurde vor einiger Zeit im “Spiegel” gefragt, ob es wahr sei, dass er seine Betriebsratschefin (Frau Artus), die seit 25 Jahren im Haus ist, noch nie selbst empfangen habe. Bauers Antwort: “Das kann sein. Ich wüsste auch nicht, worüber ich ein konstruktives Gespräch mit ihr führen sollte. Nun stellt sich aber heraus, dass das Unternehmen ein 150-seiten Konvolut durchaus zu füllen imstande war, mit Vergehen, die ähnlich derer, die einer beherzten Lidl-Mitarbeiterin unlängst vorgeworfen wurden, nur einem Zweck dienen, die scheinjuristische Grundlage zu bilden, um sie endlich, zur Befriedung des Bauer-Konzerns, glücklich loszuwerden.”

“journalist”: Verlagsabsicht zielt offenbar auf Zermürbung
Die Medienfachzeitschrift Journalist 11/2010 verknüpft eine Veröffentlichung über die Arbeitsbedingungen in einem Tochterunternehmen der Yvonne Bauer in der Ausgabe 3/2010 mit der Kündigungsabsicht gegen Kersten Artus. Gegen Artus und die Zeitschriftt journalist 3/2010 ging bzw. geht das Unternehmen gerichtlich vor.
