ver.di hat darüber informiert, das die Bauer Verlagsgruppe die Zustimmungsersetzungsklage zur Kündigung von Kersten Artus zurückziehen will. Das Unternehmen hatte im Oktober 2010 einen entsprechenden Antrag vor dem Arbeitsgericht Hamburg gestellt. Der Betriebsrat hatte dem Anliegen des Unternehmens nicht zugestimmt. Neben der Freude über diese Entwicklung sieht ver.di die Herausforderung, dass sich die Beziehungen des Unternehmens zu den Betriebsräten ändern muss und den üblichen Verhältnissen in den großen Verlagsgruppen entsprechen sollte. Hier der Wortlaut der Info von ver.di:
Kündigung wird zurückgezogen
Der Mediationstermin am 7. April entscheidet über die Lösung des Konfliktes zur Kündigungsabsicht
Am 7. April 2011 findet der nächste Mediationstermin in Sachen Bauer Verlagsgruppe und Kersten Artus statt. Mit diesem Termin wird sich zeigen, ob das Unternehmen von seinem bisherigen Ziel, der Kündigung von Kersten Artus, Abstand nimmt oder ob das gerichtliche Verfahren zur Kündigung vor dem Arbeitsgericht Hamburg geführt wird. Mit dem Zustimmungsersetzungsverfahren der Bauer Verlagsgruppe würden auch die beiden Verfahren zum Gehaltsabzug wegen Betriebsratsarbeit und den diversen Abmahnungen ihre Fortsetzung erfahren. Noch einmal zur Erinnerung ein kurzer Rückblick:
Nächste Mediationstermin am 7. April/Kammertermin 6.4. aufgehoben
Es gibt einen dritten Termin, zu dem sich alle Beteiligten zur Mediation treffen: 7. April. Gespräche, die in der Zwischenzeit geführt wurden, um das Zustimmungsersetzungsverfahren des Arbeitgebers zur fristlosen Kündigung vom Tisch zu bekommen, waren bislang nicht erfolgreich. Der für den 6. April 2011 geplante Kammertermin zur Gehaltskürzung und den Abmahnungen wurde vorerst aufgehoben.
Mediation geht am 1. Februar 2011 weiter
Am 11. Januar 2011 hat das jüngste Mediationstreffen unter Leitung der Vizepräsidentin des Arbeitsgerichts, Birgit Voßkühler, stattgefunden. Über die Gesprächsinhalte wurde nicht bekannt, denn es war bereits auf dem ersten Treffen Anfang Dezember 2010 Vertraulichkeit vereinbart worden. Nächster Termin ist am Dienstag, den 1. Februar 2011. Die Mediation war auf Vorschlag des Arbeitsrichters Dr. Horn zustande gekommen. Dieser hatte vergangene Woche verlauten lassen, dass er selbst im Arbeitsgerichtsprozess die Sache nicht entscheiden wird, da er neue Aufgaben in der Justizbehörde übernimmt. Ein Nachfolger wird von ihm eingearbeitet.
Gütetermin 7.1.2011: Bauer Verlag belastet Mediation
Der arbeitsgerichtliche Gütetermin am 7. Januar 2011, in dem die Vergütungskürzung durch den Bauer-Verlag und die Entfernung der Abmahnungen zur Debatte stand, brachte in der Sache keine Bewegung. Kammertermin in diesen beiden Verfahren ist am 6.4.2011. Read More »
ver.di Fachzeitschrift „M“ informiert über den Gütetermin
In der ver.d-Fachzeitschrift „M“ wird erneut über den aktuelle Stand über die Kündigungsabsicht der Bauer Verlagsgruppe informiert. „Zweiter Akt in der Auseinandersetzung zwischen Kersten Artus und dem Bauer-Verlag: Gütetermin vor dem Hamburger Arbeitsgericht. Und der Zuschauerandrang ist gewaltig. Gut sechzig, vorwiegend gewerkschaftliche Unterstützer nehmen im überfüllten Verhandlungssaal 109 an der Sitzung teil. Mit dabei aber auch Vertreter der Hamburger Bürgerschaft, in der Artus für die LINKE sitzt. In Doppelfunktion anwesend ist Wolfgang Rose: ver.di Landesvorsitzender in Hamburg und SPD-Bürgerschaftsabgeordneter. Denn längst ist dieses Kündigungsbegehren ein Politikum in der Hansestadt geworden.“ Mehr …
ver.di-Mitlgiederzeitschrift “PUBLIK”: Solidarität und Unterstützung
Die Zeitschrift PUBLIK von ver.di für ihre 2,3 Millionen Mitglieder beschäftigt sich mit der Kündigungsabsicht der Bauer Verlagsgruppe gegen Kersten Artus: “Der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske hat sich mit ihr solidarisiert, die Betriebsratsvorsitzenden von zwölf großen Hamburger Verlagen haben protestiert und Mitglieder der Hamburger Bürgerschaft die „Wahrnehmung demokratischer Rechte“ eingefordert. Die Unterstützer/innenliste gegen das Kündigungsbegehren des Bauer-Verlags gegen die Konzernbetriebsratsvorsitzende Kersten Artus ist lang. Fristlos gekündigt werden soll ihr wegen eigenmächtigen Antritts eines Sonderurlaubs für eine ver.di-Vorstandssitzung und einen Arbeitsgerichtstermin, wegen nicht ordnungsgemäßer Abmeldung zur Betriebsratsarbeit und Nichterbringung ihrer Arbeitsleistung in der Redaktion der Fernsehwoche.” Mehr …
Trotz Mediation legt die Bauer Media Group nach
Trotz laufender Mediation hat es wieder eine neue Abmahnung gegeben. Der Vorwurf: Kersten Artus hätte sich in der 48. Kalenderwoche (29. November bis 2. Dezember) nicht ordnungsgemäß, sondern nur pauschal abgemeldet. Diese Problematik ist Gegenstand der Kündigung (über die Abmahnungen) und auch Streitpunkt zwischen Betriebsrat und dem Unternehmen. Es gibt eine Dienstanweisung, wie Abmeldungen zu erfolgen haben. Diese verstoßen nach anwaltlichen Meinungen gegen die Rechtssprechung.
Europäischer Betriebsrat Bauer Media Group: Nehmen Sie die Kündigung zurück
Der Europäische Betriebsrat der Bauer Media Group hat sich auf seiner Sitzung am 10. Dezember 2010 in einem Brief an den Geschäftsleiter der Bauer Verlagsgruppe, Andreas Schoo, dafür ausgesprochen, die Kündigungsabsicht zurückzuziehen. Die Vertreter/innen aus Spanien, Frankreich, Tschechien und Deutschland haben diese Resolution einstimmig beschlossen. Read More »
Medienkolumne der taz: Bauer sorgt selber für Aufmerksamkeit
In ihrer wöchentlichen taz-Kolumne von der “Medienfront” beschäftigt sich Silke Burmester am 08.12.2010 mit dem Presserechtsverfahren der Bauer Verlagsgruppe gegen Kersten Artus und ihrer Äußerung im journalist 3/2010. Ihre Meinung: Durch die Gerichtsverfahren hat die Öffentlichkeit das Problem der Arbeitsbedingungen erst mitbekommen. In dem Rechtsstreit vor dem Landgericht Hamburg auf Veranlassung der Bauer Verlagsgruppe ging es um eine Frage von Kersten Artus in einem Artikel in der Medienfachzeitschrift „journalist“ zu den Arbeitsbedingungen in den Bauer-Redaktionen. Das Unternehmen hatte eine Einstweilige Verfügung erwirkt. Später wurde das Verfahren eingestellt, strittig war noch die Kostenübernahme, die nach einer OLG Entscheidung der Bauer Verlag tragen muss.
Druck+Papier: Betriebsrätin wird Leben schwer gemacht
In der aktuellen Ausgabe der ver.di-Fachzeitschrift „„Druck+Papier 05/2010“ wird u.a. über den Gütetermin vor dem Arbeitsgericht Hamburg am 12.11.2010 informiert. „Ungewöhnlich ausführlich referiert Arbeitsrichter Esko Horn aus den Akten die Kündigungsgründe, gibt eine erste Bewertung ab und lässt erkennen, dass er Zweifel habe, ob die Gründe stichhaltig sind.“
Schlappe für Bauer vor Oberlandesgericht Hamburg
Das Hamburger Abendbatt schreibt in ihrer Ausgabe vom 04.12.2010 über einen anderen Prozess, den die Bauer Verlagsgruppe betrieben hatte: „In einem Zivilprozess gegen seine Betriebsrätin Kersten Artus hat die Verlagsgruppe Bauer eine weitere Schlappe hinnehmen müssen. Artus hatte gegenüber dem Fachblatt „Journalist“ über die Arbeitsbedingungen bei Bauer gesagt: ‚Ich möchte nicht wissen, was hier alles an Tabletten, auch an Aufputschmitteln, geschluckt wird.‘ Dagegen hatte Bauer geklagt. Wie berichtet hatten beide Parteien vor dem Landgericht Hamburg einen Vergleich geschlossen, der die Betriebsrätin verpflichtet, den Satz nicht zu wiederholen. Die Kosten des Verfahrens sollte der Verlag zahlen, der dagegen vor dem Oberlandesgericht klagte. Die Klage wurde nun abgewiesen. Die Richter fanden, bei dem Satz handele es sich „um eine Bewertung, die von dem Grundrecht …auf freie Meinungsäußerung gedeckt wird“.
Nächster Mediationstermin am 11.01.2011
Der nächste Mediaditionstermin ist am 11.01.2010. Darauf hatten sich die Parteien auf ihrem ersten Trefffen verständigt. Zum Verfahren gehört auch eine Verschwiegenheitserklärung. Dieses Mediationsvorgehen war Ergebnis des Gütetermins am 12.11. vor dem Arbeitsgericht Hamburg.
Gütetermin für Gehaltsabszug auf 7.1.2011 verschoben
Der ursprünglich für den 10.12.2010 angesetzte Gütetermin wegen zweier Verfahren von Kersten Artus gegen Bauer Programm GmbH wird verschoben auf den 7.1.2011 um 9.45 Uhr im Saal 109. In dem einem Verfahren geht es um einen Gehaltsabzug für 35 Stunden in den Monaten Juli und August 2010. Bei den Abmahnungen, die der Bauer Verlag auch als Kündigungsgründe für den Zustimmungsersetzungsantrag heranzieht, geht es um die Entfernung aus der der Personalakte.
Mediationstermin ist am 2.12.
Der erste Mediationstermin ist am 2.12. in den Räumen des Arbeitsgericht Hamburg. Die Mediation war Ergebnis des Gütetermins zur beabsichtigten Kündigung am 12.11. 2010.